Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen AMQARO (vollständige Angaben siehe § 2) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“) über die Erbringung des Leistungspakets „AMQARO Anfrageweg-Check“ sowie etwaiger hierauf aufbauender, gesondert vereinbarter Leistungen.
(2) Die Leistungen von AMQARO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Auftraggeber bestätigt bei der Bestellung in der Kasse ausdrücklich, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bestehen Zweifel an der Unternehmereigenschaft, kann AMQARO einen Nachweis verlangen und die Annahme der Bestellung bis dahin zurückstellen oder ablehnen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AMQARO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website von AMQARO veröffentlichte Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist Katja Enskat, handelnd unter AMQARO (Einzelunternehmen), Zum Park 38, 17168 Prebberede, Deutschland („AMQARO“). Die aktuellen Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum unter amqaro.de/impressum.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung des „AMQARO Anfrageweg-Check“ (nachfolgend „Check“): eine einmalige, externe Prüfung der öffentlich erreichbaren digitalen Kontakt- und Anfragewege des vom Auftraggeber angegebenen Unternehmens aus der Perspektive eines gewöhnlichen Websitebesuchers.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus § 5 dieser AGB in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Angebotsseite dargestellten Leistungsbeschreibung.
(3) Der Check richtet sich an Unternehmen, die ihre öffentlich sichtbaren digitalen Kontakt- und Anfragewege überprüfen lassen möchten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an ambulante Pflegedienste und lokale Gesundheitsdienstleister.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt über den Online-Checkout von AMQARO zustande.
(2) Mit Abschluss des Checkout-Vorgangs (Bestellung und Zahlung) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den Check ab.
(3) AMQARO nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des QUICK-Onboardings an. Die automatisch versendete Bestellbestätigung per E-Mail bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahmeerklärung dar. Nimmt AMQARO das Angebot nicht an, erstattet AMQARO bereits gezahlte Beträge unverzüglich über den verwendeten Zahlungsweg.
(4) Der Auftraggeber stellt bei der Bestellung sicher, dass die angegebenen Daten, insbesondere E-Mail-Adresse und Unternehmensangaben, zutreffend sind.
(5) Der Vertragsschluss läuft so ab: Der Auftraggeber wählt den Check auf der Angebotsseite, gibt in der Kasse seine Daten ein, bestätigt diese AGB, die Datenschutzhinweise und seine Unternehmereigenschaft und schließt die Bestellung mit der Zahlung ab. Vor dem Abschluss kann er alle Eingaben in der Kasse prüfen und mit den üblichen Funktionen des Browsers und der Eingabefelder berichtigen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
(7) AMQARO speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten per E-Mail. Diese AGB kann der Auftraggeber jederzeit unter amqaro.de/agb abrufen und speichern.
§ 5 Leistungsumfang
(1) Der Check umfasst, soweit beim Auftraggeber jeweils vorhanden, die Prüfung folgender öffentlich zugänglicher Bereiche:
- Erreichbarkeit und SSL-Absicherung der Website
- mobile Nutzbarkeit der Kontaktmöglichkeiten
- Kontaktformular einschließlich Absendevorgang und Bestätigungs- oder Danke-Seite
- telefonischer Kontakt
- E-Mail-Kontakt
- primäre Kontakt- oder Anfragehandlung der Website
- WhatsApp als Kontaktweg, soweit angegeben
- Terminbuchungslink, soweit vorhanden
- Kontaktseite
- Verlinkung des Google-Unternehmensprofils
- Konsistenz der veröffentlichten Öffnungszeiten
- Konsistenz der veröffentlichten Adressangaben
Die Prüfung von Kontaktformular, E-Mail-Kontakt und WhatsApp beschränkt sich dabei jeweils auf den von außen sichtbaren und nutzbaren Kontaktweg (Erreichbarkeit, Funktion, Absendevorgang); eine interne Zustellung oder Bearbeitung beim Auftraggeber wird dadurch nicht bestätigt.
(2) AMQARO prüft ausschließlich aus der Perspektive eines externen, gewöhnlichen Websitebesuchers, automatisiert und/oder manuell, anhand der öffentlich zugänglichen Angaben und Funktionen.
(3) AMQARO trifft insbesondere keine Aussage darüber, ob eine über Kontaktformular, WhatsApp oder E-Mail abgesendete Nachricht intern beim Auftraggeber tatsächlich zugestellt oder bearbeitet wird, ob eine Terminbuchung intern korrekt verarbeitet wird, ob das Unternehmen zu den veröffentlichten Zeiten tatsächlich geöffnet oder erreichbar ist, oder ob sonstige öffentliche Angaben inhaltlich zutreffend sind. Geprüft werden ausschließlich äußere Erreichbarkeit, Funktion und Konsistenz der genannten Wege; bei öffentlichen Angaben werden Widersprüche, Lücken oder Auffälligkeiten festgestellt, nicht deren inhaltliche Richtigkeit.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung auf der Angebotsseite dargestellte Leistungsbeschreibung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung des Checks erforderlichen Angaben, insbesondere die zu prüfende Website sowie die im QUICK-Onboarding abgefragten Angaben, vollständig und korrekt zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, zur Angabe der zu prüfenden Website und der öffentlich zugänglichen Kontaktwege berechtigt zu sein, und dass die Prüfung dieser Seiten und Kontaktwege im Rahmen des gebuchten Checks zulässig ist.
(3) Verzögert oder unterbleibt die Bereitstellung erforderlicher Angaben, erbringt AMQARO die Leistung erst nach vollständigem Erhalt der Angaben; ein hierdurch entstehender Zeitverzug geht nicht zu Lasten von AMQARO.
(4) Stellt sich nach Bestellung heraus, dass die angegebene Website oder das angegebene Unternehmen nicht existiert, nicht erreichbar ist oder die Angaben offensichtlich fehlerhaft sind, kann AMQARO die Durchführung bis zur Klärung zurückstellen oder, sofern eine Klärung innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Durchführung der Prüfung
(1) Mit der Bestellung und den im QUICK-Onboarding gemachten Angaben erteilt der Auftraggeber AMQARO die Freigabe, die angegebene Website und die dort öffentlich zugänglichen Kontaktwege im Rahmen des gebuchten Checks automatisiert und/oder manuell zu prüfen.
(2) Die Prüfung beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Inhalte und Funktionen. AMQARO nutzt hierfür keine internen Zugänge, Zugangsdaten oder sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Systeme des Auftraggebers.
(3) AMQARO ist berechtigt, sich zur Durchführung der Prüfung technischer Hilfsmittel und Dienstleister nach § 16 zu bedienen.
§ 8 Prüfbericht und Lieferung
(1) Ergebnis des Checks ist ein Prüfbericht, der insbesondere enthält: ein Kurzfazit, eine Übersicht der geprüften Bereiche, positive Befunde, Hinweise und Auffälligkeiten, konkrete Verbesserungsempfehlungen, eine Einordnung nach Priorität bzw. nächsten Schritten sowie, soweit sachdienlich, methodische Hinweise und Prüfnachweise.
(2) Der Prüfbericht wird verständlich formuliert und verzichtet, soweit möglich, auf unnötige Fachbegriffe.
(3) Die Lieferung erfolgt elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über einen geschützten Download-Link, an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse.
(4) Der Auftraggeber wird gebeten, offensichtliche, auf den vereinbarten Leistungsumfang bezogene Mängel des Prüfberichts AMQARO unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen, damit eine Nachbesserung zeitnah erfolgen kann. Hierbei handelt es sich um keine Ausschlussfrist; die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Angebotsseite ausgewiesenen Preise, jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus über den im Checkout angebotenen Zahlungsweg. Die Leistungserbringung beginnt nach vollständiger Zahlung und Freischaltung des QUICK-Onboardings.
(3) Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 10 Termine und Leistungszeit
(1) Sofern keine ausdrückliche Frist vereinbart ist, erbringt AMQARO den Check innerhalb einer angemessenen Frist nach vollständigem Abschluss des QUICK-Onboardings.
(2) Angegebene Bearbeitungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
§ 11 Änderungen nach dem Prüfzeitpunkt
(1) Der Prüfbericht bildet den Zustand der geprüften Website und Kontaktwege zum Zeitpunkt der Prüfung ab. Websites, Links, Formulare, Drittplattformen (z. B. Google-Unternehmensprofil, Terminbuchungssysteme) und sonstige geprüfte Inhalte können sich jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
(2) AMQARO ist nicht verpflichtet, den Prüfbericht nach Auslieferung zu aktualisieren oder den Auftraggeber über spätere Änderungen zu informieren, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
§ 12 Abgrenzung der Leistung
(1) Der Check ist eine einmalige, punktuelle Prüfung. Er stellt keine laufende technische Betreuung oder Wartung der Website des Auftraggebers dar.
(2) Der Check ist keine Suchmaschinenoptimierung (SEO) und enthält keine Zusage oder Garantie zu Suchmaschinen-Rankings.
(3) AMQARO prüft nicht die rechtliche Vollständigkeit oder Rechtskonformität der Website, insbesondere nicht von Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen rechtlich vorgeschriebenen Angaben, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Rechtsberatung ist nicht Gegenstand der Leistung.
(4) Der Check ist eine Momentaufnahme zum Prüfzeitpunkt; eine Garantie für zukünftige Fehlerfreiheit der geprüften Wege besteht nicht.
(5) Aus den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen, Hinweisen oder Empfehlungen ergibt sich keine Zusage oder Garantie hinsichtlich einer Steigerung von Anfragen, Umsatz, Bewerbungen oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse des Auftraggebers.
§ 13 Nutzungsrechte am Prüfbericht
(1) AMQARO räumt dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Prüfbericht ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
(2) Unabhängig davon darf der Auftraggeber den Prüfbericht an von ihm beauftragte Dienstleister oder Berater weitergeben, soweit dies zur Umsetzung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen erforderlich ist. Diese Dienstleister und Berater dürfen den Prüfbericht ausschließlich zu diesem Zweck verwenden.
(3) Eine Veröffentlichung, gewerbliche Weiterverwertung, Bearbeitung oder ein Weiterverkauf des vollständigen Prüfberichts an Dritte außerhalb der in Absatz 1 und 2 genannten Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung von AMQARO nicht vorgesehen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten, nicht öffentlich zugänglichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zum Zweck der Vertragsdurchführung, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, zur Erfüllung des Vertrags an Dritte weitergegeben werden müssen (z. B. an Dienstleister nach § 16), oder der jeweiligen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren.
§ 15 Haftung
(1) AMQARO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMQARO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, haftet AMQARO auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AMQARO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 16 Einsatz von Dienstleistern
(1) AMQARO ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dienstleister und technische Infrastruktur Dritter einzusetzen.
(2) Die Auswahl erfolgt mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
§ 17 Auftragsverarbeitung und personenbezogene Daten
(1) Der Check ist in seinem aktuellen Leistungsumfang so ausgelegt, dass für seine Durchführung keine internen personenbezogenen Daten des Auftraggebers (insbesondere keine Patienten-, Kunden- oder Bewerberdaten, keine Zugänge zu Postfächern, internen Systemen oder CRM) benötigt werden. Geprüft werden ausschließlich öffentlich zugängliche Inhalte und Kontaktwege.
(2) Soweit AMQARO bei der Erbringung des Checks in seinem aktuellen Leistungsumfang keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO nicht vorgesehen.
(3) Sollte im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch AMQARO im Auftrag des Auftraggebers erforderlich werden, etwa bei einer Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs, treffen die Parteien hierzu vorab eine gesonderte Vereinbarung (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers selbst (z. B. Kontaktdaten des Ansprechpartners) gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung von AMQARO.
§ 18 Vertragsbeendigung bei Einzelleistungen
(1) Der Vertrag über den Check ist auf die einmalige Erbringung der vereinbarten Leistung gerichtet und endet mit vollständiger Erbringung, insbesondere mit Auslieferung des Prüfberichts.
(2) Soweit auf den Vertrag werkvertragliche Vorschriften Anwendung finden, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB unberührt. Im Falle einer solchen Kündigung richten sich die Vergütungsansprüche von AMQARO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.
(3) Wurde die Leistung bereits vollständig und vertragsgemäß erbracht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere wegen Mängeln der Leistung, bleiben unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) AMQARO ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltende Fassung.
§ 20 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: Oktober 2026